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REKLAMATIONEN


I. Allgemeine Bestimmungen


Das Reklamationsverfahren ist ein integrierter Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters FanObchod.cz - Ing. Pavel Nadrchal, ID: 74018159, Mehrwertsteuernr.: CZ8011203321, wohnhaft Lonkova 465, 530 09 Pardubice - Polabiny, eingetragen in das Handelsregister der zuständigen Behörde gemäß § 71 Abs. 2 des Handelsgesetzes: Magistrat der Stadt Pardubice und beschreibt die Vorgehensweise im Falle einer Reklamation von Ware die vom o.g. Abieter erworben wurde.

Der Käufer, Unternehmer oder Verbraucher, ist verpflichtet, sich mit dem Beschwerdeverfahren und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (weiter nur "AGB") noch vor der Bestellung von Waren vertraut zu machen.

Durch den Abschluss des Kaufvertrags und Annahme der Ware vom Verkäufer stimmt der Käufer dem Reklamationsverfahren zu. Die Begriffsbestimmungen dieses Reklamationsverfahrens haben Vorrang vor den Begriffsbestimmungen enthalten in den AGB. Ist ein Begriff nicht innerhalb des Beschwerdeverfahrens definiert, zählt die Definierung innerhalb der AGB. Falls dieser auch nicht in den AGB definiert ist, zählt die Bedeutung der gültigen und wirksamen Gesetzgebung.

Unter Warenannahme bei Unternehmern versteht man den Moment der Übergabe vom Verkäufer an den Käufer bzw. dem ersten Beförderer. Ist der Käufer gleichzeitig auch Verbraucher, entscheidet der Moment des Erhalts der Ware, wenn der Verbraucher die Ware vom Verkäufer bzw. vom Beförderer übernommen hat.

Als Beweis für eine Garantie (Garantie-Zertifikat) erstellt der Verkäufer für jeden gekauft Artikel ein Dokument (Rechnung – weiter nur Garantie) mit allen rechtlich notwendigen Daten, nötig zur Geltendmachnug der Garantie (insbesondere Produktname, Preis, Menge).

Auf Verlangen des Käufers hin liefert der Verkäufer eine Garantie in schriftlicher Form. Das Garantie-Zertifikat enthält den Firmennamen des Verkäufers, seine Identifikationsnummer und den Sitz. Standardmäßig, wenn es die Natur der Dinge erlaubt, übergibt der Verkäufer statt des Garantie-Zertifikats dem Käufer einen Kaufnachweis die angegebenen Informationen enthaltend.

Falls nötig, erklärt der Verkäufer in der Garantie auf verständliche Art und Weise den Inhalt der Garantie, den Geltungsbereich, Bedingungen, Ablaufdatum und die Art und Weise, um den sich daraus ergebende Ansprüche geltend zu machen. In der Garantie weisst der Verkäufer auch darauf hin, dass die Gewährung der Garantie die Rechte des Käufers sich an den Kauf knüpfend nicht beeinträchtigen.

II. Garantiedauer


Die Garantiedauer beginnt mit dem Tag der Übernahme der Ware des Käufers oder dem Datum auf dem Garantie-Zertifikat , wenn der Verkäufer dieses zur Verfügung gestellt hat.

Für Konsumgüter gilt eine gesetzliche Garantiedauer von 24 Monaten*, wenn nicht durch besondere Vorschriften ein längere Zeitraum bestimmt wird. Weiterhin wird die Garantiedauer durch die Zeit verlängert, in der die Waren reklamiert wird. Das Haftungrecht für Warenmängel für welche die Garantie gilt, verfällt, wenn nicht innerhalb der Garantiedauer geltend gemacht.

Ist der Käufer auch Verbraucher, so werden im Rahmen der gesetzlichen Garantiedauer Reklamationen durch Gesetz Nr. 89/2012 Slg. des Bürgerlichen Gesetzbuches und Gesetz Nr. 634 /1992 des Verbraucherschutzgesetzes geregelt, beide Gesetze in gültiger und wirksamer Fassung unter Berücksichtigung der Angabe in diesem Reklamationsverfahren.

* Ausnahmen können bei preisermässigt verkaufter Waren entstehen (beschädigte Ware, gebraucht, unvollständig, usw. - diese Eigenschaften sind immer bei der Ware aufgeführt - wenn nicht, so gilt, dass es sich um neue, unbeschädigte und vollständige Ware handelt). Ist der Käufer auch Verbraucher und im Fall von gebrauchter Ware, haftet der Anbieter nicht für Mängel, die dem Maß der Nutzung oder dem Verschleiß entsprechen, welche die Ware zum Zeitpunkt der Übernahme des Käufers hatte und das Recht der Mängelhaftung erlischt, wenn nicht innerhalb von 12 Monaten ab dem Tag der Übernahme vom Käufer geltend gemacht. Diese Frist nennt der Anbieter auf dem Kaufbeleg der Ware sowie eindeutig auch bei der angebotenen Waren und in der Auftragsbestätigung . Für Einzelteile die wegen Fehlern oder Unvollständigkeit zu einem niedrigeren Preis verkauft wurden gilt die Garantie nicht für die Mängel, aufgrund welcher ein niedrigerer Preis vereinbart wurde.

III. Garantiebedingungen


I. Ein Käufer, wenn nicht gleichzeitig auch Verbraucher, ist verpflichtet und einem Käufer der Verbraucher ist, wird empfohlen sofort nach Lieferung zusammen mit dem Lieferanten den Zustand der Lieferung zu überprüfen (Anzahl der Pakete, einwandfreier Zustand der Pakete, eventuelle Beschädigung der Kiste). Der Käufer ist berechtigt die Annahme einer Sendung, die nicht mit den Vertragsbestimmungen übereinstimmt abzulehnen, vorausgesetzt, dass die Sendung unvollständig oder beschädigt ist. Übernimmt der Kunde solch eine beschädigte Sendung vom Lieferanten, ist es notwendig die Schäden im Übergabeprotokoll des Lieferanten zu beschreiben.

II. Unvollständige oder beschädigte Ware muss umgehend per E-mail gemeldet werden an: poskozene.zasilky@fanobchod.cz, ein Schadensbericht mit dem Lieferanten aufgesetzt und dieser unverzüglich per E-mail oder per Post an den Verkäufer gesendet werden. Rückwirkende Reklamationen unvollständiger Lieferungen oder äußere Beschädigungen einer Sendung nimmt dem Käufer nicht das Recht auf eine Reklamation, gibt aber dem Verkäufer die Möglichkeit zu beweisen, dass es sich um nicht eine Diskrepanz mit dem Kaufvertrag handelt.

III. Die zuständige Stelle zum Einreichen einer Reklamation ist Ing. Pavel Nadrchal, Poèaply 112, 533 04 Sezemice.

IV. Der Käufer kann die mangelhafte Ware durch einen Versandservice an die Adresse Ing. Pavel Nadrchal, Poèaply 112, 533 04 Sezemice senden. Die reklamierte Waren muss ordnungsgemäß gesichert sein, um eine Beschädigung während des Transports zu vermeiden und das Paket sollte folgendes enthalten: die reklamierte Waren (einschließlich des gesamten Zubehörs), wir empfehlen eine Kopie der Rechnung hinzuzufügen, eine detaillierte Beschreibung des Mangels und ausreichende Kontaktdaten des Käufers (vor allem Adresse und Telefonnummer). Ohne diese ist es unmöglich, die Herkunft und die Mängel der Ware zu identifizieren. Dieses Verfahren wird auch einem Käufer, der gleichzeitig Verbraucher ist empfohlen, falls er die Fakten nicht auf andere Weise nachweisen und beweisen kann. Wir empfehlen auch, sich ein erforderliches Verfahren der Reklamation zu wählen (siehe unten).

V. Ein Käufer, der nicht gleichzeitig auch Verbraucher ist, beweist die Garantie durch die Vorlage der Rechnung, falls die Ware in der Vergangenheit schon einmal reklamiert wurde, auch einen Nachweis dieser Reklamation.

VI. Der Anspruch erlischt in den folgenden Fällen:
a) Verletzung der Schutzsiegel und Etiketten, falls das Produkt damit ausgestattet war,
b) ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung oder Verwendung,
c) Verwendung der Waren unter unpassenden Bedingungen,
d) die Ware wurden durch Naturkatastrophen oder höhere Gewalt beschädigt.

Diese Einschränkungen gelten nicht, wenn die Eigenschaften der Ware, die nicht mit den oben genannten Bedingungen übereinstimmen, von Käufer und Verkäufer ausdrücklich vereinbart, festgelegt oder von dem Verkäufer erklärt wurden, oder durch Werbung oder übliche Art der Nutzung von Ware zu erwarten sind.

VII. Reklamierte Ware wird nur auf die Mängel überprüft, die vom Käufer angegeben wurden (in einer E-mail oder dem Beiblatt mit der Beschreibung des Problems). Um Mängel anzugeben empfehlen wir die schriftliche Form.

VIII. Der Verkäufer hat das Recht, die Annahme von Waren zur Reklamation in Fällen zu verweigern, in denen die reklamierte Ware und/oder seine Bestandeile verschmutzt sind oder grundlegende Anforderungen für eine hygienisch sichere Lieferung der reklamierten Ware nicht erfüllt, es sei denn, es handelt sich um eine übliche Verschmutzung.

IV. Verfahren zur Bearbeitung von Reklamationen


Ist der Käufer auch Verbraucher


Übereinstimmung mit dem Vertrag

Ist der Käufer auch Verbraucher und im Fall, dass Ware bei der Annahme durch den Käufer nicht mit dem Vertrag übereinstimmt (weiter nur "Diskrepanz mit dem Vertrag"), hat der Käufer das Recht darauf, dass der Verkäufer die Ware kostenlos und unverzüglich in einen Zustand dem Kaufvertrag entsprechendend versetzt und das gemäß dem Wunsch des Käufers, entweder durch Austausch von Einzelteilen oder Reparatur. Wenn ein solches Verfahren nicht möglich ist, kann der Käufer einen angemessenen Preisnachlass auf den Preis verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn der Käufer von der Diskrepanz mit dem Vertrag vor der Annahme der Ware wusste oder die Diskrepanz mit dem Vertrag selbst verursacht hat. Eine Diskrepanz mit dem Vertrag, die nicht innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag des Eingangs der Ware bewiesen wird, gilt als Diskrepanz die bereits bei der Übernahme existierte, falls nicht in der Natur der Dinge wiedersprechend oder nicht anders bewiesen.

Als Übereinstimmung mit dem Vertrag versteht sich, dass die verkaufte Ware die Qualität und die Nutzungseigenschaften wie laut Vertrag erforderlich besitzt, vom Verkäufer, Hersteller oder dessen Vertreter beschrieben, oder auf Grund deren Werbung erwartet oder wie für Qualität und Funktionen für Produkte dieser Art üblich, die den Rechtsanforderungen entsprechen, in der entsprechenden Menge, dem Maß oder Gewicht und dem Zweck entsprechend, die der Verkäufer als Anwendung angibt, oder für die die Ware normalerweise genutzt wird.

Ist der Käufer auch Verbraucher, hat er im Zusammenhang mit der Art des Mangels bei der Geltendmachung der gesetzlichen Garantie folgende Rechte:
- Ist der Mangel zu beheben, das Recht auf kostenfreie, korrekte und rechtzeitige Beseitigung des Mangels,den Austausch defekter Ware oder defekter Teile , falls nicht unangemessen aufgrund der Art des Mangels. Wenn ein solches Verfahren nicht möglich ist, das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass auf den Kaufpreis oder vom Vertrag zurücktreten,
- Im Falle eines nicht zu behebenden Mangels, der eine ordnungsgemäße Anwendung der Waren verhindert, das Recht auf einen Ersatz der mangelhaften Waren oder vom Vertrag zurückzutreten, die gleichen Rechte stehen dem Verbraucher auch zu, wenn der Mangel beseitigt werden kann, er aber aufgrund mehrmaligen Auftretens des Mangels oder wegen einer grösseren Anzahl an Mängel die Ware nicht richtig nutzen kann. Unter erneutem Auftreten des Mangels versteht sich, wenn der gleiche Mangel eine ordnungsgemäße Anwendung verhindernd, der mindestens zweimal im Laufe der Garantiedauer beseitigt wurde, wieder auftritt. Unter einer grösseren Anzahl von Mängel versteht sich, wenn die Ware zur gleichen Zeit mindestens drei Mängel hat, die eine ordnungsgemäße Anwendung verhindern,
- Im Falle von anderen nicht zu behebenden Mängel und wenn der Verbraucher keinen Austausch fordert, hat er ein Recht auf angemessenen Preisnachlass auf den Kaufpreis oder kann vom Kaufvertrag zurücktreten.

Die Wahl des Reklamationsverfahrens ist vom Käufer vorzuschlagen. Der Verkäufer weisst ggf. auf die Unangemessenheit des Vorschlags hin und unterbreitet dem Käufer eine Alternative, oder entscheidet eventuell zu Gunsten eines besser geeigneten Verfahrens (vor allem, wenn der Käufer ein Vorgehen für zu behebende Mängel verlangt, der Verkäufer aber feststellt, dass es sich um einen nicht zu behebenden Mangel handelt. Wählt der Verbraucher das Vorgehen des Reklamationsverfahrens nicht in einer angemessenen Frist, wird diese vom Verkäufer gewählt.

Im Fall von Preisnachlass kann Ware später nicht aufgrund des Mangels reklamiert werden, für den der Preisnachlass vereinbart wurde.

Ist der Käufer auch Verbraucher, entscheidet der Verkäufer über die Reklamation innerhalb von drei Arbeitstagen. Diesem Zeitraum rechnet man nicht die Zeit an, die gemäss der Art der Ware oder Dienstleistung zur Begutachtung des Mangels erforderlich ist. Reklamationen, einschließlich der Beseitigung von Mängel erledigt der Verkäufer unverzüglich, innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Reklamation. Es ist möglich die 30 Tage Frist nach der Einreichung der Reklamation nach Vereinbarung mit dem Verbraucher zu verlängern - eine solche Verlängerung darf nicht auf unbestimmte Zeit oder übermäßig lang sein. Nach Ablauf dieser Frist wird angenommen, dass der Mangel an der Ware tatsächlich existiert und der Verbraucher hat die gleichen Rechte, wie bei einem Mangel, der nicht zu beheben ist.

Der Verkäufer erstellt dem kaufenden Verbraucher eine schriftliche Bestätigung, dass die Reklamation anerkannt wurde, was deren Inhalt ist, welches Verfahren der Reklamation erforderlich ist und dies sofort per E-mail nach Eingang der Reklamation; weiterhin eine Bestätigung des Zeitpunkts und Verfahrens der Reklamation, einschließlich der Bestätigung von Reparaturen und Dauer der Reklamation oder ggf. die Begründung der Ablehnung der Reklamation.

Der Käufer hat das Recht auf Zurückerstattung von notwendigen Kosten (insbesondere Portokosten, die bei der Sendung reklamierter Ware angefallen sind) die in Zusammenhang mit der Geltendmachung des legitimen Rechtes der Verantwortlichkeit bei Mängeln entstehen (wir empfehlen dies bis spätestens 30 Tage nach der Abwicklung der Reklamation zu beantragen - die gesetzliche Frist ist dadurch nicht betroffen) und effektiv und effizient ausgegeben wurden.

Ist der Käufer ein Unternehmer


Handelt es sich um einen zu behebenden Mangel, kann die Ware repariert werden. Ist eine Reparatur nicht möglich und behindert die Art des Mangels nicht den normalen Gebrauch, können sich Verkäufer und Käufer über einen angemessenen Preisnachlass der Ware einigen. In diesem Fall kann dieser Mangel später nicht reklamiert werden.

Handelt es sich um einen nicht zu behebenden Mangel und behindert die Art des Mangels den normalen Gebrauch, ist der Verkäufer berechtigt fehlerhafte Ware durch Ware mit gleichen oder ähnlichen funktionellen Eigenschaften zu ersetzen oder erstellt eine Gutschrift.

I. Nach Abwicklung einer berechtigten Reklamation verlängert sich die Garantiedauer um die Bearbeitungszeit der Reklamation. Im Falle einer unberechtigten Reklamation verlängert sich die Garantiezeit nicht. Wenn die Reklamation der Waren innerhalb der gesetzlichen Garantiefrist durch Austausch gegen neue Waren geregelt wurde, beginnt die Garantiezeit ab dem Zeitpunkt der Abwicklung der Reklamation. Die Dauer der Reklamation zählt ab dem Tag nach der Einreichung der Reklamation bis zum Tag der Abwicklung der Reklamation, d.h. die Zeit, in der der Käufer verpflichtet ist die Ware zu übernehmen. Über die Abwicklung wird der Kunde per E-mail an die beim Kauf angegeben Adresse informiert.

II. Nach Abwicklung einer Reklamation wird der Käufer vom Verkäufer über die Beendigung der Reklamation entweder per Telefon, SMS oder E-mail hingewiesen. Wurde die Ware vom Käufer an den Verkäufer per Versand-Service gesandt, wird die Ware nach der Bearbeitung der Reklamation automatisch zurück an die Adresse des Käufers geschickt.

III. Falls die Ware innerhalb eines Monats nach der Benachrichtigung nicht abgeholt wurde (in der Regel innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Einreichung der Reklamation ), ist der Verkäufer berechtigt, bei der Übergabe der reklamierten Ware dem Käufer einen Betrag der Lagerkosten anzurechnen.

IV. Bei der Freigabe von Ware nach der Abwicklung der Reklamation, ist der Käufer verpflichtet einen Nachweis vorzulegen, auf dessen Grundlage die Reklamation angenommen wurde und muss seine Identität durch Ausweis oder gültigen Reisepasses beweisen.

V. Verbrauchsmaterial


Wenn es sich beim Inhalt der Packung oder einem gekauften Artikel um Verbrauchsmaterial handelt (z. B. Batterien) ist seine übliche Lebensdauer sechs Monate, falls nicht ausdrücklich anders angegeben. Im Falle von Kopfhörern ist die Lebenssdauer immer 6 Monate. Die Ausnahme sind Kopfhörer, die als eigenständiges Produkt gekauft wurden.

Das Recht des Käufers Ware innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit zu reklamieren ist hierdurch nicht beschränkt. Allerdings muss der Käufer die obigen Fakten berücksichtigen, da die Garantie keine normale Abnutzung, durch Gebrauch der Dinge verursacht, abdeckt und kann so nicht mit der Lebensdauer des Produkts verwechselt werden. Die Lebensdauer von Ware stellt eine Anfälligkeit zum Verschleiß da, der durch normalen Gebrauch entsteht. Wird die Ware länger benutzt (nicht besessen) als die typische Lebensdauer, ist es wahrscheinlich, dass der entstandene Mangel das Ergebnis von normalem Verschleiß ist, es ist aber nicht auszuschliessen, dass dies tatsächlich ein Mangel ist. Der Anbieter gibt in der Begründung einer eventuellen Ablehnung der Reklamation an, ob der Mangel durch normalen Verschleiß verursacht wurde.

VI. Schlussbestimmungen


Die Regelungen gelten ab dem 1. Februar 2014 und machen die vorhergehenden Reklamationsverfahren nichtig. Dieses Reklamationsverfahren ist als Dokument auf www.FanObchod.cz verfügbar.
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